Bestattungsinstitut Suckfüll GmbH

Neuerung in der bayerischen Todesbescheinigung ab 1. April 2025

Da zum 1. April 2025 in Bayern die zweite Leichenschau vor Feuerbestattungen wieder eingeführt wird, stellen wir Ärztinnen und Ärzten die benötigten Informationen und Unterlagen als Download zur Verfügung. Eine Übergangsfrist ist bis zum 30.04.2025 geltend. Bei der zweiten Leichenschau wird überprüft, ob die Todesumstände mit den im Rahmen der ärztlichen Leichenschau angegebenen Daten auf dem vertraulichen Teil der Todesbescheinigung übereinstimmen.

Rechtsgrundlage mit amtlichem Muster der Todesbescheinigung:

Rechtsgrundlage mit amtlichem Muster der Todesbescheinigung des Bayerischen Staatsministeriums

Download als PDF:

Leitfaden zur Ausstellung der Todesbescheinigung für die zweite Leichenschau Merkblatt zur Todesbescheinigung

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